Digitalen Kirchenaustritt in Bremen möglich machen

Viele Bürger:innen hatten mit dem Onlinezugangsgesetz aus dem Jahre 2017 gehofft, ab 2023 ihre Verwaltungsangelegenheiten mit Behörden, Ämtern und gesellschaftlichen Einrichtungen komplett online erledigen zu können. Beim Kirchenaustritt soll dies nach neuesten Informationen nicht möglich sein. Es scheitert in einigen Bundesländern schlicht an den Details der gesetzlichen Regelungen zum Kirchenaustritt, die das persönliche Erscheinen bei Amtsgerichten bzw. Meldeämtern zwingend vorschreiben.

Auch im §10 des Bremischen Kirchensteuergesetzes findet sich folgende Formulierung: „Die Erklärung ist persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich oder amtlich beglaubigter Form einzureichen..“

Angesichts der sich verändernden Verwaltungsabläufe und der Pluralisierung der religiösen Landschaft, ist es unverständlich, dass bei den beiden großen Amtskirchen noch persönliche Vorsprache notwendig ist, um die Kirche zu verlassen. In den letzten beiden Jahren waren insbesondere bei Amtsgerichten und Standesämternmonatelang keine Termine für einen Kirchenaustritt zu haben.

Eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmung, die einen eingeschriebenen Brief oder eine elektronisch übersandte Willenserklärung für einen Kirchenaustritt zulässt, wäre für ein Parlament wie die Bremische Bürgerschaft ein leichter Schritt zur Verwaltungsverschlankung..

Das Forum Säkulares Bremen appelliert daher an die Parteien, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.

Radio Bremen Intendantin predigt in katholischer Kirche

Pressemitteilung

Frau Dr. Gerner vermischt damit ihre Position als Intendantin von Radio Bremen mit ihrer privaten Position als Katholikin. Ist Radio Bremen zu kirchennah geworden?

Im Januar 2022 wurde in München ein weiteres Missbrauchsgutachten zu sexuellen Übergriffen innerhalb der katholischen Kirche vorgestellt. Bundesweit gab es einen Aufschrei, sowohl zu den Vorfällen selbst als auch zum Umgang mit der Aufarbeitung der katholischen Kirche und ihrer Bischöfe. „Vertuschung und Verhöhnung der Opfer“ war der einhellige Tenor, auch in den meisten Medien. Es setzte eine neue Austrittswelle ein.

Anders bei Radio Bremen. In der Zeit vom 26. Januar bis 19. Februar 22 gab es beim Bremer Sender vier thematische Beiträge zur katholischen Kirche. Alle mit dem positiven Tenor, „katholische Kirche auf neuen Wegen“. Sollte damit eine Veränderung der autoritären und patriarchalen Strukturen und des veränderten Umgangs mit Homosexualität suggeriert werden? Tatsächlich hat es keine Veränderungen gegeben. Kein einziger Bischof hat von seinem verbrieften Recht Gebrauch gemacht, eine Frau zur Priesterin zu weihen, in keinem Bistum wurden die Missbrauchsakten den Staatsanwaltschaften übergeben. Die große Mehrheit der deutschen Bistümer hat zum Umgang mit gleichgeschlechtlich Liebenden innerhalb der Kirche bisher geschwiegen. Schweigen kann als Zustimmung zur Linie der Glaubenskongregation in Rom („Praktizierte Homosexualität ist Sünde“) gewertet werden.

Eine Erklärung könnte in der neuen Intendantin, also der Chefin, des Senders liegen. Frau Yvette Gerner trat ihren Job als neue Intendantin zum 1. August 2019 an. Zu ihren ersten Vorlagen, die den Rundfunkrat passieren sollten, gehörte die Benennung einer „Kirchenbeauftragten“ bei Radio Bremen. Diese Position sollte die von den Kirchen eingereichten Verkündungssendungen, also Gottesdienste, koordinieren. Spannend war auch die Personalie. Die mit dieser Aufgabe beauftragte Redakteurin gehörte über mehrere Jahre dem Kuratorium der „Stiftung menschlich“ innerhalb der Inneren Mission der evangelischen Kirche an. Zufall?

Jetzt hat der katholische Gemeindeverband auf seiner Webseite verkündet, dass Frau Yvette Gerner am 6. März in der St. Johann Kirche eine Predigt gehalten hat. Überschrift: „Die erste Predigt von Intendantin Gerner“. Frau Gerner hat, so aus ihrer Predigt ersichtlich, ihre Jugend in der katholischen Jugend einer Kirche in Speyer verbracht und war dort auch Messdienerin. In ihrer Predigt äußert sie große Empathie für die katholische Kirche. Bereits im Herbst 2021 beteiligte sich Frau Gerner im katholischen Gemeindeverband als Podiumsteilnehmerin an einer Tagung zur Zukunft der katholischen Kirche.

Natürlich will niemand auch einer Intendantin das Recht absprechen, sich religiös zu betätigen. Aber hier scheint doch ein deutlicher Bezug zwischen ihrem Agieren als Intendantin und ihren persönlichen Glaubensüberzeugungen zu bestehen.

Frau Gerner ist mit der Nähe zwischen Kirchen und öffentlichen Medien nicht allein. Unlängst musste Prälat Wolf, in die Vertuschung von Missbrauchsfällen im Bistum München involviert, seinen von der Kirche bezahlten Nebenjob als Rundfunkratsvorsitzender des Bayrischen Rundfunks ruhen lassen.

Mehre Intendanten, so etwa ZDF Chefredakteur Frey, gehörten dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken an oder hatten Verträge zur Beratung der Bischofskonferenz für deren öffentliche Auftritte und Medienstrategie.

Kirchenkritische Berichterstattung dürfte es bei Radio Bremen schwer haben.

(Nur noch 38 % der Menschen in Bremen sind Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche)

 

Staatliche Förderung evangelikaler Bekenntnisschule beenden

Der erneute Vorfall von Diskriminierung von Mobbing an der evangelikalen „Freien Evangelischen Bekenntnisschule“ in Bremen / Habenhausen unterstreicht einmal mehr, dass es unverantwortlich ist, christlichen Fundamentalisten die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu übertragen. Die Diskriminierung eines trans*Mannes , wie von der TAZ am 13.9.2020 berichtet, ist in evangelikalen Einrichtungen kein Einzelfall.

Die Ablehnung und Ausgrenzung von Menschen, die nicht konservativ-religiösen Geschlechterkategorien entsprechen, fußt auf der evangelikalen Überzeugung, alle Menschen hätten sich ihrer Bibel-Auslegung unterzuordnen. Die psychischen Schäden, die dieses bei betroffenen Kindern und Jugendlichen verursacht, werden ignoriert.

Große Teile der Lehrerschaft, des Vorstandes und der Geschäftsführung der Bekenntnisschule sind evangelikale ÜberzeugungstäterInnen, die auch außerhalb der Schule in evangelikalen Gemeinden und Kirchen aktiv sind. Die Geschäftsführerin der Schule, Frau Tayser, gehört dem Vorstand der evangelischen Allianz, dem Netzwerk der Evangelikalen in Bremen an.

Die Bekenntnisschule ist aus dem Netzwerk der Evangelikalen innerhalb der Evangelischen Landeskirche entstanden. Bei der Gründung waren bekannte evangelikale Gemeinden beteiligt. Hierzu gehörten die Matthäus-, die Hohentors-, und die Martinigemeinde (Olaf Latzel). Sie gründeten die christliche Elterninitiative als evangelikales Sozialprojekt, aus dem der Elternverein der Schule, heutiges Mitglied der Evangelischen Allianz, hervorging.

Heute ist die Bekenntnisschule das zentrale Schulprojekt der Evangelikalen in Bremen. Dementsprechend sind Personen aus der Martini-, und Matthäusgemeinde, Pfingstkirchler, Baptisten und anderern Sekten im Personal der Schule zu finden.

Die Schule unterrichtet ca 1500 Kinder, mit einem Anteil von fast 34 Prozent aller Kinder im Stadtteil Habenhausen. Zusammen mit der ebenfalls evangelikalen „Christlichen Elterninitiative“ werden zwei Kindergärten betrieben.

Die Evangelikalen haben in den vergangenen Jahren wiederholt ihre deutliche Ablehnung zum Gender Mainstreaming, zu Homosexualität und jeder Form nicht biblisch legitimierter Sexualität zum Ausdruck gebracht. Im Mai 2019 formulierten die Europäische Evangelische Allianz: “Für Evangelikale ist es keine Option, sich von Gottes Plan für das Familienleben zu entfernen.” Uwe Heimowski, Lobbyist der Allianz bei der Bundesregierung begrüßte entsprechende Texte des Vatikans mit den Worten:” Es entspreche der Schöpfungsordnung Gottes, dass er die Menschen als Mann und Frau erschaffen habe. Damit sei die Vorstellung, dass man sein Geschlecht nach belieben wählen könne, nicht vereinbar.” (IDEA 10.6.2019) Die sinnverwandten Ausführungen von Olaf Latzel sind bekannt und führten zu einer Anzeige wegen Volksverhetzung. In diesen Kontext passt folgende Passage des Vorsitzenden der Martinigemeinde, Jürgen Fischer, aus deren neuestem Gemeindebrief von September 2020. Die Martinigemeinde ist mit der Bekenntnisschule seit 40 Jahren eng verbunden.

Eine große Irrlehre unserer Zeit kommt im Gewand des sogenannten „Gender Mainstreaming“ daher, deren Protagonisten uns weismachen wollen, dass es nicht nur zwei, sondern mindestens 4000 verschiedene Geschlechter gibt. Gender Mainstreaming ist eine unbiblische Ideologie, ein gewaltiges Umerziehungsprogramm, ein Angriff auf Gottes Schöpfungswirklichkeit und damit ein Generalangriff auf Gott, den Schöpfer, selbst.“

Wenn LehrerInnen einer evangelikalen Bekenntnisschule sich gegenüber outenden SchülerInnen diskriminierend und mobbend verhalten, ist dies weniger auf individuelles pädagogisches Fehlverhalten als vielmehr auf die christlich missionarische Grundhaltung dieser Einrichtung und des dafür eingestellten Personals zurück zu führen.

Während sich große Teile der Zivilgesellschaft, LehrerInnen und ErzieherInnen an staatlichen Schulen mit großem Einsatz bemühen Homophobie, die Diskriminierung von queeren Menschen zu verhindern und den Boden zu entziehen, wirken evangelikale Einrichtungen wie Superspreader bei der Verbreitung von Hass und Verachtung gegen anders Liebende.

Die Grundfinanzierung der Schule als auch der Kindergärten erfolgt aus staatlichen Mitteln der Bildungsbehörde.

Das Forum Säkulares Bremen fordert daher die Bürgerschaft und die Bildungssenatorin auf, die Finanzierung dieser Schule umgehend einzustellen.

Evangelikale Schwulenheiler an Bremer Schulen

„Die Deputation nimmt Kenntnis“

so heißt es am Ende der Vorlage für die Sitzung der Bildungsdeputation

am Mittwoch, 19. Februar.

Die Vorlage, die den Deputierten von der Verwaltung vorgelegt wurde, basiert auf einer Anfrage der CDU-Abgeordneten Averwerser zur Zusammenarbeit des Projekts „PIKS“ der Evangelischen Kirche in Bremen mit den Schulen. „PIKS“ und „Klassentage“ sind gezielte Angebote der Kirche für den Unterricht. Darunter sind auch dreitätige Klassenfahrten, die in kirchlichen Schullandheimen durchgeführt werden, und seminaristische Angebote während des Unterrichts.

Schon allein diese Mitgliederaquise der evangelischen Kirche in den Schulen ist grenzwertig, da die Landesverfassung (§ 32) die Rolle der Kirchen außerhalb des Schulunterrichts sieht. In ca. 15 Bremer Oberschulen wurden bereits Angebote durchgeführt.

Das Pikante ist jedoch, dass der Ansprechpartner des dreiköpfigen PIKS Teams ein ausgewiesener Evangelikaler ist. Er gehörte über Jahre dem Kirchenvorstand einer evangelikalen Kirchengemeinde in Bremen an und predigt dort noch heute. Laut Webseite der BEK bereitet er das Christival 2022 in Erfurt vor. Das Christival ist eine der zentralen, vor allem auf Jugendliche ausgerichtete Missionsveranstaltung der Evangelikalen in Deutschland. Das Christival 2008 in Bremen löste vor allem deshalb Widerstände aus, weil dort Seminare zur „Schwulenheilung“ angeboten werden sollten.

Die Evangelische Allianz, der Dachverband der Evangelikalen, sieht in gelebter Homosexualität eine Sünde, spricht sich gegen die Ehe für alle aus und organisiert jährlich die Märsche für das Leben in Berlin mit dem Ziel des vollständigen Verbots der Abtreibung. Politisch sind zahlreiche Protagonisten der Evangelikalen am rechten Rand der Gesellschaft zu verorten. Ihr wohl bekanntester Bremer Vertreter, Olaf Latzel, empfiehlt die tägliche Lektüre der ganzen Bibel als Handlungsanweisung für das Leben.

Die Vorlage der Schulverwaltung kommt zu dem Schluss: „Die Senatorin für Kinder und Bildung bewertet die breit gefächerten Angebote, .. im Grundsatz positiv.“

Dies bedeutet faktisch eine Absegnung der Missionierungstätigkeit des von einem Evangelikalen angeführten Projektes der Evangelischen Kirche in den Schulen.

Das FSB sieht darin eine Verletzung der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Der Einsatz von Evangelikalen unter dem Deckmäntelchen der Bremischen Evangelischen Kirche
setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Mensch stelle sich ein ähnliches Angebot muslimischer Verbände unter Führung eines Imams der Moslembrüder vor. Das Geschrei wäre erheblich. Zu recht. Missionierende Kirchen und Religionsverbände haben in den staatlichen Schulen nichts verloren.

Woher kommt das Geld für kirchliche Einrichtungen?

Die Behauptung der Kirche aufgrund ihrer herausragenden Rolle bei der Erfüllung sozialer und karitativer Aufgaben sei ihre privilegierte Rolle im Staat legitimiert, muss genauer betrachtet werden. Das Forum Säkulares Bremen hat nachgeforscht und recherchiert, woher die Gelder kirchlicher Einrichtungen kommen. Lesen Sie weiter in der Zusammenstellung.

Weiterlesen “Woher kommt das Geld für kirchliche Einrichtungen?”

Forum Säkulares Bremen zu Koalitionsverhandlungen

Liebe Koalitionäre,

wir, das Forum Säkulares Bremen, wenden uns an euch im Zusammenhang mit den laufenden Koalitionsverhandlungen.

Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
In Artikel 59 der Bremer Landesverfassung heißt es: “Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt.” Dennoch gibt es selbstverständlich einige Themen, insbesondere was die von den Kirchen organisierten und aus allgemeinen Steuermitteln finanzierten sozialen Einrichtungen angeht, wo Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften eng miteinander verwoben sind. Diese Zusammenarbeit findet auf den Fachebenen statt. Wir möchten euch daher bitten, keinen “Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften” (bis 2015 Senator für kirchliche Angelegenheiten) zu benennen.

Folgende Gründe führen wir hierfür an:
1. Die verfassungsmäßige Trennung von Kirche/Religionsgemeinschaften und Staat nach Artikel 59, die durch ein solches Ressort nach außen hin nicht widergespiegelt wird.
2. Die fehlende Notwendigkeit eines eigenständigen Ressorts. In Bremen zeigt die praktische Arbeit auf den Fachebenen verschiedener Ressorts (z. B. Bildung, Soziales), dass ein eigenständiges Ressort nicht notwendig ist. Es zeigt sich auch an allen anderen Bundesländern, denen ein solches Ministerium unbekannt ist.
3. Die Diskriminierung von Weltanschauungen gegenüber von Religionsgemeinschaften. Durch ein eigenständiges Ressort für die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften wertet der Senat einseitig Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften auf. Die Idee eines “Senators für Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften” lehnen wir aufgrund der in 1. und 2. genannten Gründe ab.

Historischer Hintergrund: In den anderen Bundesländern ressortieren Kirchenangelegenheiten in der Regel bei den Kultusministern, so wie es auch in Bremen in der Zeit von 1971 bis Ende 1975 der Fall war. Ab dem 01.01.1976 wurde wieder der Präsident des Senats (Hans Koschnick) zuständig, auf dessen Vorschlag 1979 der Senat die Wiedereinrichtung des „Senators für kirchliche Angelegenheiten“ in Personalunion mit dem Präsidenten des Senats beschloss. Diese institutionelle Verquickung besteht bis heute.

Feiertage für alle nutzbar machen
Durch verschiedene Vergnügungsverbote am Karfreitag ist es nicht möglich, diesen arbeitsfreien Tag den eigenen individuellen Wünschen entsprechend zu begehen. Von Befürwortern der Verbote werden historische, moralische und religiöse Argumente angeführt. Unserer Meinung nach müssen Feiertage die für die gesamte Bevölkerung gelten, auch von der gesamten Bevölkerung ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden können.

In einem Urteil zum Berliner Ladenöffnungsgesetz urteilte das BVerfG: „Der Schutz des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV ist nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinngehalt der Sonn- und Feiertage beschränkt. Umfasst ist zwar die Möglichkeit der Religionsausübung an Sonn- und Feiertagen. Die Regelung zielt in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung aber auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung.“ Wir möchten euch auch daher bitten, die im Feiertagsgesetz festgelegten Vergnügungsverbote aufzuheben. Dies schließt die Verbote am Totensonntag und Volkstrauertag mit ein, die aufgrund ihrer geringen zeitlichen Ausprägung keine praktische Relevanz mehr besitzen.

Mit freundlichen Grüßen

Forum Säkulares Bremen

 

 

Keine Steuergelder für Kindergärten der evangelikalen “Homoheiler”

18.05.2019

Die Deutsche Evangelische Allianz, der Zusammenschluss der bibeltreuen Evangelikalen mit 1,4 Millionen Mitgliedern hat in einem Brief vom 9. Mai 2019 Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich gegen ein geplantes Gesetz zum Verbot der „Homoheilung” auszusprechen. Der Antrag auf Verbot von Konversionstherapien (Homoheilung) im Bundesrat wurde unter anderem von den Ländern, Hessen, Berlin und Bremen eingebracht.

In diesem Zusammenhang muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass in Bremen fünfzehn Kindergärten mit ca. 760 Plätzen von evangelikalen Kirchengemeinden, die Mitglieder Evangelischen Allianz sind, getragen und inhaltlich, missionarisch bestimmt werden. Diese fünfzehn Kindergärten werden aus allgemeinen Steuermitteln aller Steuerzahlenden finanziert. Damit wird die Verbreitung evangelikaler und dem Mittelalter verhafteter Religionsvorstellungen unterstützt.

Der Betrieb von Kindergärten Bedarf des Eignungsnachweises als Träger der Jugendhilfe und einer Finanzierungsvereinbarung mit den senatorischen Behörden. Wenn die Bremen Landesregierung und die Bürgerschaftsparteien Wert darauf legen, jegliche Diskriminierung, Homophobie und die Schürung von Vorurteilen zurück zu drängen und zu verhindern, sollte Kindererziehung nach evangelikalen Leitbildern die Finanzmittel und die Betriebserlaubnis entzogen werden.

Die evangelikalen Leitbilder der Bibeltreuen finden sich hier:
„Evangelischen Allianz vom 29. September 2017
Deutsche Evangelische Allianz beschließt Leitgedanken zu Ehe und Homosexualität.
.. Die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis ist mit dem Willen Gottes und damit dem biblischen Ethos unvereinbar (3. Mose 18, 22; 20,13; Römer 1, 24 – 27; 1. Korinther 6, 9; 1. Timotheus 1, 10).”

Und in der Bibel, 3. Mose 20, 13 findet sich folgender Satz: „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben.”

Derartiges Gedankengut hat in Kindergärten nichts verloren.

“Abschied von der Kirchenrepublik” mit Michael Schmidt-Salomon

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung
Am 10. Mai um 19 Uhr Schlachthof- Magazinboden, 28215 Bremen,  Findorffstr. 51

100 Jahre nach der Verabschiedung der Weimarer Verfassung und 70 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes sollte das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates endlich umgesetzt werden.  Michael Schmidt-Salomon erklärt in seinem Vortrag, warum es höchste Zeit ist, die „Kirchenrepublik Deutschland” hinter uns zu lassen und die verfassungswidrige Diskriminierung religionsfreier Menschen zu beenden. Der Vortrag von Schmidt-Salomon ist gleichzeitig Teil der Buskampagne unter dem Titel Schlussmachen jetzt, die maßgeblich von  der Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) organisiert wird.
Die Buskampagne der GBS ist eine Busfahrt quer durch Deutschland mit dem Besuch von insgesamt 20 Städten. Damit soll die Forderung nach einer konsequenten Trennung von Staat und Religion sowie die strikte Beachtung des Verfassungsgebotes der weltanschaulichen Neutralität des Staates Nachdruck verliehen werden.

Es muss endlich Schluss damit sein,
dass Bischofsgehälter aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt werden,
dass die Kirchen das Arbeitsrecht unterlaufen können,
dass katholische Missbrauchstäter der Strafverfolgung entgehen,
dass schwerstkranken Menschen das Recht verwehrt wird, selbstbestimmt zu sterben,
oder dass Frauen Zwangsberatungen über sich ergehen lassen müssen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden! zu diskutieren.Wir fordern die konsequente Trennung von Staat und Religion sowie die strikte Beachtung des Verfassungsgebotes der weltanschaulichen Neutralität des Staates!

Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

Veranstaltung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Spannende Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das Forum Säkulares Bremen hatte zu einem Diskussionsabend eingeladen. Bernhard Baumann-Czichon, Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht und spezialisiert auf die Besonderheiten bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden, führte umfassend in die Situation nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichbehandlung ein. Er führte aus, dass mit diesen Entscheidungen ein radikaler Einschnitt erfolgte, dessen Auswirkungen auf die Einstellungspraxis der Kirchen allerdings erst in einigen Jahren sichtbar sein werden. Beide Kirchen haben bereits Schritte unternommen, die eigen Vorschriften und Richtlinien der neuen Rechtsprechung anzupassen. Sicherlich eine Anerkennung der juristischen Niederlage. Baumann-Czichon, der auch die Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ heraus gibt, bezog in seine Betrachtungen auch die veränderten Rahmenbedingungen, in denen insbesondere die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen agieren, ein. Die kirchlichen Sozialeinrichtungen mit 1,3 Millionen Beschäftigten machen zwei Drittel der freien Wohlfahrtspflege aus, werden ausschließlich über staatliche Steuer- bzw. Sozialkassen finanziert und treffen auf eine arbeitsfähige Bevölkerung (15 bis 66 Jahre), die mehrheitlich aus Nicht-Kirchenmitgliedern besteht.

Für Interessierte haben wir einen längeren Text von Bernhard Baumann-Czichon aus der Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ (02/2018) hier angehängt.