Viele Bürger:innen hatten mit dem Onlinezugangsgesetz aus dem Jahre 2017 gehofft, ab 2023 ihre Verwaltungsangelegenheiten mit Behörden, Ämtern und gesellschaftlichen Einrichtungen komplett online erledigen zu können. Beim Kirchenaustritt soll dies nach neuesten Informationen nicht möglich sein. Es scheitert in einigen Bundesländern schlicht an den Details der gesetzlichen Regelungen zum Kirchenaustritt, die das persönliche Erscheinen bei Amtsgerichten bzw. Meldeämtern zwingend vorschreiben.
Auch im §10 des Bremischen Kirchensteuergesetzes findet sich folgende Formulierung: „Die Erklärung ist persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich oder amtlich beglaubigter Form einzureichen..“
Angesichts der sich verändernden Verwaltungsabläufe und der Pluralisierung der religiösen Landschaft, ist es unverständlich, dass bei den beiden großen Amtskirchen noch persönliche Vorsprache notwendig ist, um die Kirche zu verlassen. In den letzten beiden Jahren waren insbesondere bei Amtsgerichten und Standesämternmonatelang keine Termine für einen Kirchenaustritt zu haben.
Eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmung, die einen eingeschriebenen Brief oder eine elektronisch übersandte Willenserklärung für einen Kirchenaustritt zulässt, wäre für ein Parlament wie die Bremische Bürgerschaft ein leichter Schritt zur Verwaltungsverschlankung..
Das Forum Säkulares Bremen appelliert daher an die Parteien, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen.