Spannende Diskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht
Das Forum Säkulares Bremen hatte zu einem Diskussionsabend eingeladen. Bernhard Baumann-Czichon, Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht und spezialisiert auf die Besonderheiten bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden, führte umfassend in die Situation nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichbehandlung ein. Er führte aus, dass mit diesen Entscheidungen ein radikaler Einschnitt erfolgte, dessen Auswirkungen auf die Einstellungspraxis der Kirchen allerdings erst in einigen Jahren sichtbar sein werden. Beide Kirchen haben bereits Schritte unternommen, die eigen Vorschriften und Richtlinien der neuen Rechtsprechung anzupassen. Sicherlich eine Anerkennung der juristischen Niederlage. Baumann-Czichon, der auch die Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ heraus gibt, bezog in seine Betrachtungen auch die veränderten Rahmenbedingungen, in denen insbesondere die kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen agieren, ein. Die kirchlichen Sozialeinrichtungen mit 1,3 Millionen Beschäftigten machen zwei Drittel der freien Wohlfahrtspflege aus, werden ausschließlich über staatliche Steuer- bzw. Sozialkassen finanziert und treffen auf eine arbeitsfähige Bevölkerung (15 bis 66 Jahre), die mehrheitlich aus Nicht-Kirchenmitgliedern besteht.
Für Interessierte haben wir einen längeren Text von Bernhard Baumann-Czichon aus der Zeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ (02/2018) hier angehängt.