Forderungen

1. Kein Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt

Das Finanzamt Bremen zieht für die katholische und die evangelische Kirche die Kirchensteuern ein. Dafür erstattet die ev. Kirche dem Finanzamt € 2,4 Mio. der Kosten. Die tatsächlichen Kosten von Unternehmen, Meldebehörden und Steuerbehörden dürften weit darüber liegen. Da Kirchen als privatrechtliche Organisationen wie Vereine behandelt werden sollten, ist die staatliche Einziehung der Kirchensteuer einzustellen.

 

2. Ethikunterricht statt Religionsunterricht

Wir fordern die Schaffung des Schulfaches Ethik, dessen Unterrichtsinhalt die gemeinsame Beschäftigung der Schülerinnen und Schüler mit weltanschaulichen Fragen (Grund- und Menschenrechte, Glück, Zusammenleben, Solidarität, Freiheit, Überzeugungen etc.) sein soll. Der Staat hat in religiösen Fragen neutral zu sein. Das gilt ganz besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen, daher fordern wir die Abschaffung des Faches Religion (das an vielen Schulen ohnehin nicht unterrichtet wird). Den Ansatz des Bremer Bildungsplans Religion, jegliche religiösen Strömungen uneingeschränkt als bereichernd und als Anlage zu verantwortungsvollem Handeln zu betrachten, halten wir mit Blick auf die Geschichte für fragwürdig. Wir können z. B. in der Homophobie mancher Religionsgemeinschaften keine Bereicherung sehen.

 

3. Staatlich finanzierte Kitas als missionsfreie Zone

Wir fordern weltanschaulich neutrale Inhalte in vorwiegend staatlich finanzierten Kindergärten. Die bremischen Kindertageseinrichtungen werden zu 90 % aus staatlichen Mitteln bezahlt. Viele Eltern haben bei der Auswahl des Kindergartens keine Alternative. Unter diesen Voraussetzungen halten wir es für nicht zulässig, die Kleinsten der Missionierung (und Rekrutierung neuer Mitglieder) durch die Kirchen (auch Gemeinden der evangelischen Allianz betreiben Kindergärten) auszusetzen.

 

4. Feiertage für alle – Vergnügungsverbote aufheben!

Wir fordern das Außerkraftsetzen der § § 5- 7 des Bremischen Feiertagsgesetzes, in denen die genannten Verbote geregelt sind.

Die Feiertage im Bundesland Bremen sollten für alle Menschen zur individuellen Freizeitgestaltung nutzbar sein. Ob für Gartenarbeit zu zweit, einem Besuch der Osterwiese mit der ganzen Familie oder alleine und ungestört zum Lesen oder zur Religionsausübung.

 

5. Schluss mit dem diskriminierenden Arbeitsrecht der Religionsgemeinschaften

Die arbeitsrechtliche Situation kirchlicher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in nicht verkündigungsnahen Bereichen, muss an die außerhalb der kirchlichen Einflusssphäre geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen angeglichen werden. Sonderregelungen sind abzuschaffen.

 

6. Keine Privilegien für religiöse Einrichtungen

Kulturelle und soziale Aktivitäten der Kirchen und der sonstigen weltanschaulichen Gemeinschaften sind nach den gleichen Grundsätzen zu fördern wie die aller anderen Gruppierungen. Insbesondere sind die religiös-weltanschaulichen Gemeinschaften – unabhängig von ihrer Rechtsform – formal gleich zu fördern, sodass eine Privilegierung der Großkirchen ausscheidet.

Veranstaltungen missionarischen Charakters sind nicht förderungsfähig. Örtliche religiös–weltanschaulich geprägte Monopole sind unzulässig und nach und nach abzubauen.

 

7. Abschaffung des § 42 (1) Rundfunkstaatsvertrag

  • 42 Sendezeit für Dritte
  1. (1)  Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen; die Veranstalter können die Erstattung ihrer Selbstkosten verlangen.

Kirchen dürfen in den öffentlich-rechtlichen Medien nicht gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen bevorzugt werden. Kirchliche Verkündigungssendungen sind einzustellen.