Forum Säkulares Bremen zu Koalitionsverhandlungen

Liebe Koalitionäre,

wir, das Forum Säkulares Bremen, wenden uns an euch im Zusammenhang mit den laufenden Koalitionsverhandlungen.

Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
In Artikel 59 der Bremer Landesverfassung heißt es: “Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt.” Dennoch gibt es selbstverständlich einige Themen, insbesondere was die von den Kirchen organisierten und aus allgemeinen Steuermitteln finanzierten sozialen Einrichtungen angeht, wo Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften eng miteinander verwoben sind. Diese Zusammenarbeit findet auf den Fachebenen statt. Wir möchten euch daher bitten, keinen “Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften” (bis 2015 Senator für kirchliche Angelegenheiten) zu benennen.

Folgende Gründe führen wir hierfür an:
1. Die verfassungsmäßige Trennung von Kirche/Religionsgemeinschaften und Staat nach Artikel 59, die durch ein solches Ressort nach außen hin nicht widergespiegelt wird.
2. Die fehlende Notwendigkeit eines eigenständigen Ressorts. In Bremen zeigt die praktische Arbeit auf den Fachebenen verschiedener Ressorts (z. B. Bildung, Soziales), dass ein eigenständiges Ressort nicht notwendig ist. Es zeigt sich auch an allen anderen Bundesländern, denen ein solches Ministerium unbekannt ist.
3. Die Diskriminierung von Weltanschauungen gegenüber von Religionsgemeinschaften. Durch ein eigenständiges Ressort für die Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften wertet der Senat einseitig Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften auf. Die Idee eines “Senators für Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften” lehnen wir aufgrund der in 1. und 2. genannten Gründe ab.

Historischer Hintergrund: In den anderen Bundesländern ressortieren Kirchenangelegenheiten in der Regel bei den Kultusministern, so wie es auch in Bremen in der Zeit von 1971 bis Ende 1975 der Fall war. Ab dem 01.01.1976 wurde wieder der Präsident des Senats (Hans Koschnick) zuständig, auf dessen Vorschlag 1979 der Senat die Wiedereinrichtung des „Senators für kirchliche Angelegenheiten“ in Personalunion mit dem Präsidenten des Senats beschloss. Diese institutionelle Verquickung besteht bis heute.

Feiertage für alle nutzbar machen
Durch verschiedene Vergnügungsverbote am Karfreitag ist es nicht möglich, diesen arbeitsfreien Tag den eigenen individuellen Wünschen entsprechend zu begehen. Von Befürwortern der Verbote werden historische, moralische und religiöse Argumente angeführt. Unserer Meinung nach müssen Feiertage die für die gesamte Bevölkerung gelten, auch von der gesamten Bevölkerung ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden können.

In einem Urteil zum Berliner Ladenöffnungsgesetz urteilte das BVerfG: „Der Schutz des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV ist nicht auf einen religiösen oder weltanschaulichen Sinngehalt der Sonn- und Feiertage beschränkt. Umfasst ist zwar die Möglichkeit der Religionsausübung an Sonn- und Feiertagen. Die Regelung zielt in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung aber auch auf die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung.“ Wir möchten euch auch daher bitten, die im Feiertagsgesetz festgelegten Vergnügungsverbote aufzuheben. Dies schließt die Verbote am Totensonntag und Volkstrauertag mit ein, die aufgrund ihrer geringen zeitlichen Ausprägung keine praktische Relevanz mehr besitzen.

Mit freundlichen Grüßen

Forum Säkulares Bremen

 

 

Keine Steuergelder für Kindergärten der evangelikalen “Homoheiler”

18.05.2019

Die Deutsche Evangelische Allianz, der Zusammenschluss der bibeltreuen Evangelikalen mit 1,4 Millionen Mitgliedern hat in einem Brief vom 9. Mai 2019 Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich gegen ein geplantes Gesetz zum Verbot der „Homoheilung” auszusprechen. Der Antrag auf Verbot von Konversionstherapien (Homoheilung) im Bundesrat wurde unter anderem von den Ländern, Hessen, Berlin und Bremen eingebracht.

In diesem Zusammenhang muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass in Bremen fünfzehn Kindergärten mit ca. 760 Plätzen von evangelikalen Kirchengemeinden, die Mitglieder Evangelischen Allianz sind, getragen und inhaltlich, missionarisch bestimmt werden. Diese fünfzehn Kindergärten werden aus allgemeinen Steuermitteln aller Steuerzahlenden finanziert. Damit wird die Verbreitung evangelikaler und dem Mittelalter verhafteter Religionsvorstellungen unterstützt.

Der Betrieb von Kindergärten Bedarf des Eignungsnachweises als Träger der Jugendhilfe und einer Finanzierungsvereinbarung mit den senatorischen Behörden. Wenn die Bremen Landesregierung und die Bürgerschaftsparteien Wert darauf legen, jegliche Diskriminierung, Homophobie und die Schürung von Vorurteilen zurück zu drängen und zu verhindern, sollte Kindererziehung nach evangelikalen Leitbildern die Finanzmittel und die Betriebserlaubnis entzogen werden.

Die evangelikalen Leitbilder der Bibeltreuen finden sich hier:
„Evangelischen Allianz vom 29. September 2017
Deutsche Evangelische Allianz beschließt Leitgedanken zu Ehe und Homosexualität.
.. Die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis ist mit dem Willen Gottes und damit dem biblischen Ethos unvereinbar (3. Mose 18, 22; 20,13; Römer 1, 24 – 27; 1. Korinther 6, 9; 1. Timotheus 1, 10).”

Und in der Bibel, 3. Mose 20, 13 findet sich folgender Satz: „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben.”

Derartiges Gedankengut hat in Kindergärten nichts verloren.

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