Bremische Evangelische Kirche beharrt auf Recht zur Diskriminierung
Trotz anders lautender Rechtslage verlangt die Bremer Evangelische Kirche bei Einstellungen für Köche*innen, Hausmeister*innen und Reinigungskräften noch immer die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche.
Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof haben im Jahre 2018 in insgesamt drei Entscheidungen die Praxis des kirchlichen Arbeitsrechts als nicht vereinbar mit den Grundrechten auf Diskriminierungsschutz erklärt. So hatten beide Gerichte die Ablehnung einer Bewerberin für eine „verkündungsferne“ Tätigkeit bei einer Diakonischen Einrichtung als rechtswidrig bezeichnet und der abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen.
Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hüllte sich nach den Urteilsverkündungen in Schweigen und setzt ihre Diskriminierungspraxis stillschweigend fort. Die auf der Webseite der BEK angezeigten offenen Stellen, auch für die Kindergärten, verlangen für alle Tätigkeitsfelder von sozialpädagogischen Tätigkeiten bis zu Hausmeistern und Reinigungskräften auf Minijobbasis die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Unter den geforderten Einstellungsvoraussetzungen findet sich folgender Satz: „Erwartet wird die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehört.“
Der größte Kirchenbetrieb Bremens, die Stiftung Friedehorst, scheint über einen besseren Anwalt zu verfügen, dort findet sich die weniger angreifbare Formulierung, „die Identifikation mit unserer diakonischen Ausrichtung und christlichen Werten“, in den Stellenausschreibungen. Dass in Friedehorst gnadenlos gekündigt wird, wenn keine Kirchenmitgliedschaft vorliegt, beweist die Kündigung eines Minijobbers im Sommer 2017.
Die BEK offenbart einmal mehr, dass sie eine eigene Paralleljustiz und Rechtsauffassung abseits der geltenden Rechtsprechung praktiziert. Bekundungen zu Vielfältigkeit und Toleranz, die die Kirchenleitung immer wieder herausstellt, sind hohle Versprechungen. Die Praxis im eigenen Konzern mit 7000 Beschäftigten in Bremen ist eine völlig andere.
Mittelalterliches Hörigkeitsdenken gehört abgeschafft. Es ist Zeit, dass Arbeitnehmer*innen in kirchennahen Einrichtungen dieselben Rechte erhalten, wie ihre Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Es darf nicht sein, dass die Kirchen zwar gerne staatliches Geld nehmen, sich bei der Frage von zeitgemäßen Arbeitnehmer*innenrechten aber wegducken. Auch die Abgeordneten sind hier gefordert tätig zu werden, bevor wieder und wieder Gerichte Entscheidungen treffen müssen, zu denen die Parteien bisher nicht in der Lage waren.
Anhänge
Hohentor_Hausmeister_2018.pdf
JON.418_Koechin_Koch_2018-11-14.pdf MAK.419_RaumpflegerIn_Kita_StMarkus_20180504.pdf